Visa für Spanisch Sprachschüler
Wie kann ich ein Studentenvisa erhalten, um einen Sprachkurs in Spanien zu machen?
Fragen bezueglich deines Visas? Kein Problem!Um an einem Sprachkurs in Spanien teilzunehmen:
- Ein Visa ist nicht erforderlich für Mitglieder des Schengener Abkommens.
- Ausserdem benötigten Bürger anderer Länder kein Visa bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten. Für längere Aufenthalte über drei Monate benötigt man ein Visa.
- Einige andere Länder jedoch benötigen, unabhängig von der Länge ihres Aufenthalts, ein Visa.
(hier eine Liste der Länder)
Studenten, die an der Teilnahme an einem Sprachkurs in Spanien interessiert sind und die aus einem Land kommen, das für die Einreise nach Spanien ein Visa verlangt, sollten bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat nach Informationen über die zu erfüllenden Anforderungen und zu erfgreifenden Maßnahmen für ein Studium in Spanien einholen, bevor sie die Anmeldung durchführen.
Im Allgemeinen sind folgende Dokumente zur Beantragung eines Visas notwendig:
- Ein korrekt ausgefüllter Visaantrag
- Ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Pass (näher beschrieben im Visaantrag), Studenten ID, ID
- Neue Passfotos, Umschläge
- Bestätigungsschreiben der Spanisch-Sprachschule
- Krankenversicherung, die alle medizinischen Ausgaben und Überführungsskosten im Falle eines Unfalls oder einer überraschenden Krankheit während des Aufenthalts deckt.
- Nachweis für ausreichend finanzielle Mittel, um in Spanien zu studieren. (Kopie eines Stipendiums oder finanzieller Hilfe, eine Erklärung der Eltern oder Tutoren, die Verantwortung für Unterkunftskosten und Lebenserhaltungskosten übernehmen)
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsattest
Im Falle von minderjährigen Studenten, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, benötigen wir eine Vollmacht der Eltern zur Teilnahme.
Bedingungen für einen Sprachkurs in der Escuela Delengua in Granada
Schüler, die aus Ländern kommen, die ein Visa für die Einreise nach Spanien verlangen und die an einem Spanischkurs teilnehmen möchten, sollten folgenden Abschnitt vor ihrem Antrag genau beachten, um die Vorgaben für ein Studium in Spanien herauszufinden.
Der Schüler ist für den ganzen Visaantragsprozess verantwortlich und die Escuela Delengua trägt nicht die Schuld, wenn die Erlaubnis abegelehnt wird.
Wenn der Schüler ein Bestätigungsschreiben von der Schule benötigt, um sein Visa zu beantragen, wird Delengua das Bestätigungsschreiben nach dem Eingang von mindestens 50% des Kursgesamtpreises schicken. Dieses Schreiben bescheinigt, dass der Schüler für einen Spanischkurs eingeschrieben ist. Ausserdem erscheint auf ihm der Name des Schülers, der Kurstyp, die Kursdaten, die Adresse der Unterkunft und die Quittung des erhaltenen Geldes. Das Bestätigunsschreiben ist vom Direktor der Schule unterschrieben und mit dem entsprechendem Schulstempel versehen.
Wenn der Schüler aufgrund der Ablehnung seines Visaantrages nicht am Spanischkurs teilnehmen kann, muss er/sie die offizielle Ablehnung in Originalversion mindestens drei Wochen vor Kursstart an die Schule schicken, um eine Rückerstattung der Zahlung zu erhalten. Alle Zahlungen abzüglich der Verwaltungskosten (Banküberweisung, Telefonanrufe, Fax, Expresspost, etc) werden zurückgezahlt.
Wenn wir die Stornierung weniger als drei Wochen vor Kursstart erhalten, werden alle Zahlungen abzüglich 90 Euro und der Verwaltungskosten zurückgezahlt.
Wir raten, den Antragsprozess mindestens drei Monate vor Beginn des Spanischkurses zu beginnen, um genügend Zeit zu haben, das Visa zu erlangen.
Länderliste
Bürger folgender Länder benötigen kein Visa:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritanien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Holland, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rümanien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Ungarn, Zypern.
Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monate ist kein Visa notwendig. Für Aufenthalte, länger als drei Monate, ist für Bürger folgender Länder ein Visa notwendig:
- Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Costa Rica, Kroatien, El Salvador, Vereinigte Staaten, Guatemala, Honduras, Hong-Kong - Spezielle Verwaltungsregion (Bürger der Volksrepublik China), Israel, Japan, Lichtenstein, Malaysia, Macao - Spezielle Verwaltungsregion (Bürger der Volksrepublik China), Mexico, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Panama, Paraguay, Tschechien, Süd-Korea, San Marino, Santa Sede, Singapur, Uruguay, Venezuela.
Obligatorisch, unabhängig von der Dauer des Aufenthalst, ist ein Visa für Bürger folgener Länder:
- Afghanistan, Albanien, Angola, Antigua and Barbuda, Saudi Arabien, Algerien, Armenien, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Butan, Burma/Myanmar, Bosnien & Herzegovina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, Tschad, China, Kolumbien, Komoren, Kongo, Nord Korea, Elfenbeinküste, Kuba, Djibouti, Dominikanische Republik, Ecuador, Ägypten, Vereinigte Arabische Emirate, Eritrea, Ethiopien, Philipinen, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, Äquatorial-Guinea, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Iran, Iraq, Jamaica, Jordanien, Kazachstan, Kenia, Kirghistan, Kiribati, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Northern Marianas, Marokko, Marshall Islands, Mauritius, Mauretanien, Mikronesien, Moldovien, Mongolei, Montenegro, Mozambique, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palaos, Papua Neu Guinea, Peru, Qatar, Republik Zentral Afrika, Demokratische Republik Kongo, Dominikanische Republik, Russland, Ruanda, Salomoninseln, Samoa, St. Vicent y Granadinas, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, Santo Tomé & Principe, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Syrien, Somalien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Surinam, Swaziland, Thailand, Taiwan, Tansania, Tadschikistan, Ost Timor, Togo, Tonga, Trinidad & Tobago, Tunisia, Turkmenistan, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Uganda, Uzbekistan, Vanuatu, Vietnam, Yemen, Zambia, Zimbabwe, Palästina, West Timor.
Fragen?
- Können ausländische Studenten in Spanien arbeiten?
Ja, solange sie die dafür nötige Berechtigung besitzen und die Arbeit ihrem Studium nicht im Wege steht.
- Können die Verwandten ausländischer Studenten nach Spanien kommen?
Ja, aber sie müssen das richtige Visa bekommen, das ihnen erlaubt genauso lange zu bleiben, wie der Student.
- Ist es möglich, dass das Konsulat anruft, um ein persönliches Interview mit der Visa beantragenden Person durchzuführen?
Ja, ein persönliches Interview ist bei den Konsulaten üblich, wenn sie mehr Informationen über den Antrag benötigen. Sie können dich auffordern, innerhalb von 30 Tagen bei ihnen zu erscheinen.
- Was geschieht, wenn ich nicht zum Interview gehe?
Der Visaantrag wird archiviert. Falls ernsthafte Gründe für das Nichterscheinen innerhalb der Frist vorlagen, solltest du ihnen rechtzeitig Bescheid geben.
- Was für einen Nachweis habe ich für die Genehmigung eines Visums?
Sobald du deinen Antrag gestellt hast, muss das Konsulat dir eine abgestempelte Kopie übermitteln, auf der das Datum und der Ort des Antrags erscheinen. Falls sie die Unterlagen nicht zeitraumgemäß übermittelt werden, müssen sie die Unterlagen an die vom Antragsteller angegebene Adresse schicken, oder in Abwesenheit dessen, an die angegebene Adresse, die auf dem Antrag erscheint.
- Wie lange dauert ein Visaantrag?
- Die maximale Bearbeitungsdauer eines Visaantrags beträgt drei Monate. Jedoch kann für eilige Prozesse (Asyl, Visas für einen besonderen Aufenthalt, Familienumzug, etc.) die Bearbeitungszeit geringer sein aufgrund der vorrangingen Behandlung. Falls du vorgeladen wirst, um zusätzliche Informationen vorzubringen oder zu einem persönlichen Interview, wird die Bearbeitungsdauer erst ab dem Moment bemessen, ab dem der ganze Prozess vervollständigt ist.
- Wenn ich in Spanien während der Visabearbeitungszeit bin, wie kann ich herausfinden, ob ich ein Visa bekommen habe?
Du kannst die 'Dirección General de Asuntos Consulares' (Allgemeiner Hauptsitz konsularischer Angelegenheiten) (C/General Pardiñas, 55, Madrid) persoenlich oder per Telefon, 91-379 -16-05 oder 91-379-16-07, kontaktieren.
- Wieviel Zeit habe ich das Visa abzuholen, nachdem es mir genehmigt wurde?
Bis zwei Monate nach dem Benachrichtigungszeitpunkt durch das Konsulat.
- Wenn mein Visa abgelehnt wird, kann ich Widerspruch einlegen?
Die Ablehnung von Visas für Reisen, Aufenthalte ohne Arbeitswunsch, Aufenthalt als Selbständiger, Studium und Asyl bedürfen keiner Rechtfertigung. Folglich ist es nicht möglich, sich zu beschweren, falls das Visa in einem dieser Faelle abgelehnt wird. Jedoch ist es verpflichtend für das Konsulat, im Falle von Visas für Beschäftigung (nicht selbständig) und bei Familienumzug, die Entscheidung schriftlich zu rechtfertigen, indem sie dir die Gründe für die Ablehnung nennen, wie auch bei wem und bis wann der Einspruch eingelegt werden kann.
- Kann jemand anderes das Visa für mich abholen?
Nein, man muss das Visa persönlich abholen.
- Wenn ich das Visa habe, kann mir trotzdem die Einreise an der Spanischen Grenze verweigert werden?
Ja, weil das Visa dich lediglich dazu berechtigt, dich selbst an der Grenze vorzustellen und um Zutritt anzufragen. Daher kann dir die Einreise verwehrt werden, falls die Grenzkontrollen der Meinung sind, dass nicht alle erforderlichen Ansprüche erfüllt sind.
- Falls ich mein Visa habe oder einen Stempel in meinem Pass, der mir erlaubt, nach Spanien als Tourist einzureisen, kann ich dann frei innerhalb anderer europäischer Länder reisen?
Die Tatsache, dass es innerhalb der europäischen Länder keine Grenzkontrollen gibt, bedeutet nicht, dass du beliebig zwischen den Ländern hin- und herreisen kannst. Du musst die spanische Polizei über jegliche Reise von Spanien in das von dir gewünschte Land informieren, indem du die nächste Polizeistation aufsuchst.
- Was passiert,falls der Stempel, der mir den Zutritt erlaubt, nicht in meinem Pass ist?
Du musst darauf beharren, dass dein Pass gestempelt ist, da falls dies nicht der Fall ist, du keine Möglichkeit hast zu beweisen, dass du eine Erlaubnis besitzt, einzureisen. Um dies zu tun, kannst du zur Flughafenpolizei mit deinem Flugticket gehen und diese darum bitten, deinen Pass zu stempeln.
- Was passiert, wenn ich an der Grenzkontrolle keine Erlaubnis bekomme, nach Spanien einzureisen?
Du musst darüber benachrichtigt werden, warum du nicht einreisen durftest und über Einspruchmöglichkeiten, die verbleibende Zeit, in der du das tun musst und an welche welche Autorität du deinen Brief richten sollst, informiert werden. Ebenso hast du das Recht, einen Anwalt zu sprechen (privat oder von Amts wegen) und falls du kein Spanisch sprichts, hast du das Recht auf einen Übersetzer, der deine Sprache spricht. Der Stempel in deinem Pass wird ebenfalls ausgestrichen.
- Was passiert, falls ich nach Spanien einreise, ohne durch eine Passkontrolle zu kommen und die Polizei mich währendessen aufhält?
Du kannst in dein Ursprungsland ausgewiesen werden.
- Habe ich in diesem Fall das Recht auf einen Anwalt?
Ja, du hast das Recht auf einen Anwalt und einen Übersetzer. Ausserdem muss dir eine schriftliche Erklärung gegeben werden mit der Angabe, dass du in den Land ausgewiesen wirst.
- Wenn ich einmal ein Visa oder einen Stempel habe, bin ich dann ein Bürger?
Nein, mit dem Visa ist es dir, solange es gültig ist, erlaubt, legal in Spanien zu sein, aber du kannst nur ein Bürger sein, wenn du eine Bewohnererlaubnis hast, mit oder ohne Beschäftigung.
- Welchen Zeitraum muss ich für meinen Aufenthalt mindestens angeben, um ein Visum zu erhalten?
Du kannst so viele Wochen oder Monate angeben wie du möchtest, aber du solltest beachten, dass du ein Visum, das für einen Spanischkurs über 6 Monate oder weniger gültig ist, nicht in Spanien verlängern kannst. Dafür musst du in diesem Fall in deinem Land ein neues Visum beantragen. Wenn du beabsichtigst, deinen Aufenthalt in Spanien zu verlängern, empfehlen wir dir, dich für einen Spanischkurs einzuschreiben, der länger als 6 Monate dauert. Auf diese Weise bekommst du einen Studentenausweis und kannst eine Verlängerung deines Aufenthalts in Spanien beantragen.
- Was muss ich tun, wenn ich in Spanien ankomme?
Während deines erstes Monats in Spanien solltest du einen Studentenausweis bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle der Stadt, in der du den Spanischkurs machen willst, beantragen. In Granada solltest du zur Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) gehen, welche sich in der Straße San Agapito 2 befindet, und die dort geforderten Unterlagen einreichen.
- Welche Unterlagen muss ich bei der Ausländerbehörde einreichen, um einen Studentenausweis zu bekommen?
Du musst alle Anforderungen erfüllen für die Einreise und den Aufenthalt in Spanien sowie ein Visum haben, das es dir erlaubt zu studieren oder deine Studienzeit zu verlängern. Du musst eine Annahmebestätigung von einem öffentlichen oder privaten spanischen Lehr- oder Forschungszentrum vorweisen, in dem du studieren oder deine Studien verlängern oder eine unentgeltliche Forschungs- oder Weiterbildungstätigkeit ausführen wirst. Im Falle von minderjährigen Studenten, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, ist eine von den Eltern unterzeichnete Einwilligung für die Reise und die Ausführung der Studien notwendig, die den Namen des Studienzentrums und die voraussichtliche Dauer beinhalten muss. Die notwendigen Mittel für die Kosten des Sprachkurses, den Aufenthalt, die ärztliche Versorgung und die Rückfahrt in dein Land müssen abgedeckt sein.
- Kann ich die in meinem Visum oder durch einen Stempel vorgeschriebene Aufenthaltszeit verlängern?
Ja, du kannst eine Verlängerung des Studienaufenthalts beantragen, wenn dein erster Aufenthalt länger als 6 Monate dauert, wenn du für einen Spanischkurs eingeschrieben bist, wenn du bestätigen kannst, dass du den Sprachtest, den du in Spanien gemacht hast, bestanden hast, und wenn du beweisen kannst, dass deine Geldmittel ausreichen, um deine Bedürfnisse abzudecken.
- Um wieviel Zeit kann ich meinen Aufenthalt verlängern?
Du kannst eine Verlängerung von minimal 3 Monaten bis maximal 1 Jahr beantragen und solltest dies ab 60 Tagen vo dem Ablauf des Studentenausweises tun. Bis zu 90 Tage nach dem Ablauf der Karte kannst du ebenfalls eine Verlängerung beantragen, könntest so aber Schwierigkeiten bekommen oder sogar eine Geldbuße zahlen müssen.
- Wenn mir kein Visum für den Sprachkurs ausgestellt werden sollte – zahlt mir die Escuela Delengua dann das von mir angezahlte Geld zurück?
Ja, dafür musst du uns per Post die Ablehnung im Original der Botschaft oder des Konsulats schicken, mindestens drei Wochen vor dem Beginn des Sprachkurses. Wir werden den Betrag an dieselbe Person schicken, die die Zahlung geleistet hat, und dafür dasselbe Zahlungsmittel nutzen. Das Geld wird also auf dasselbe Bankkonto oder dieselbe Kreditkarte zurückgezahlt, von dem bzw. von der die Zahlung geleistet wurde.






